ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unser Angebot an Waren und Dienstleistungen ist ausschließlich für Gewerbetreibende /Freiberufler bestimmt. Alle Preisangaben in Euro ohne Einbeziehung der MWSt. (Umsatzsteuer).

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für den Verkauf unserer Waren gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Geschäftspartner erklärt sich durch die Auftragserteilung mit ihrer ausschließlichen Geltung einverstanden, und zwar auch für künftige Geschäfte, selbst wenn bei ihnen nicht ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Wird der Auftrag durch den Geschäftspartner abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, indem er auf andere abweichende allgemeine Bedingungen verweist, gelten trotzdem nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir der durch die Verweisung verursachten Abweichung nicht widersprechen. Vom Geschäftspartner ausgehende derartige Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen abweichenden Bedingungen unserer Geschäftspart-ner vor.

1.3 Soweit (Teil-) Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, kommen diese (Teil-) Regelungen nicht zur Anwendung. Dies gilt insbesondere bei Verbrauchsgüterkäufen (§§ 474 ff BGB).

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

2.1 An uns gerichtete Bestellungen sind bindende Angebote, die bis zu unserer Annahme oder Ablehnung bindend bleiben.

2.2 Lieferung der Ware ohne sonstige Erklärung durch uns gilt als Annahme des Angebotes des Geschäftspartners.

 

§ 3 Preise, Zahlungen, Aufrechnung, Gesamtfälligkeit bei Teilverzug, Abtretung unserer Forderungen

3.1 Sofern sich nicht aus den getroffenen Vereinbarungen anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk.

3.2 Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten unsere Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

3.3 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

– Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Zugang der Rechnung gewähren wir 2 % Skonto.

– Bei Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fallen keine Verzugszinsen an.

– Bei Vorauskasse sowie bei Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung und sofortiger Begleichung gewähren wir 4 % Skonto.

– Bei Zahlung per Nachnahme gewähren wir 2 % Skonto.

3.4 Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 10 % (zehn Prozent) der Gesamtverbindlichkeiten (egal ob fällig oder nicht) für mindestens drei Woche (oder mehr) im Zahlungsverzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig, auch wenn sie ansonsten noch nicht fällig wären oder wenn abweichende Zahlungsziele oder Stundungen vereinbart worden sind.

3.5 Aufrechnungsansprüche stehen unseren Geschäftspartnern nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind.

3.6 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche und Forderungen unsere Geschäftspartner an Dritte ist nur nach Erteilung unseres Einverständnisses bzw. unserer Zustimmung wirksam.

3.7 Werden uns nach dem Vertragsschluss Umstände bekannt, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage unseres Geschäftspartners im Vergleich zu der von uns bei Vertragsschluss angenommenen  Vermögenslage hindeuten, sind wir auch dann berechtigt, vor der Lieferung Vorauskasse oder eine angemessene andere Form der Sicherheit zu verlangen, wenn dies nicht vereinbart worden ist.

 

§ 4 Lieferzeit / Teillieferungen

4.1 Auf die vereinbarten Liefertermine gewährt uns unser Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist, es sei denn im Vertrag sei ausdrücklich vereinbart, dass der Lieferzeitpunkt fest ist und dass keine Nachfrist gewährt wird.

4.2 Geraten wir in Lieferverzug, so bestehen Ansprüche auf Erstattung von Verzugsschaden erst ab Ablauf der vom Geschäftspartner zu setzenden Nachfrist (Ziffer 4.1), außer uns steht keine Nachfrist zu.

4.3 Wir sind zu Teillieferungen und zu Lieferungen in mehreren Vorgängen berechtigt. Unser Recht zur Teillieferung entfällt nur, falls der teilweise Empfang der Lieferung für den Kunden unzumutbar ist.

4.4 Kann der vereinbarte Liefertermin bzw. die Lieferfrist aus Gründen nicht eingehalten werden, die wir nicht zu vertreten haben z.B. Verzögerungen von Lieferungen durch Dritte, Roh-, Hilfsstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen), so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

 

§ 5 Gewährleistung / Haftung / Umtausch- und Rückgaberecht

5.1 Bei Gewährleistungsansprüchen sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Ein Anspruch auf Rücktritt oder Minderung besteht nicht, solange wir ein Recht zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung haben; es gilt § 440 Abs. 2 S. 2 BGB.

5.2 Schlägt die Mängelbeseitigung nach Ziffer 5.1 fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder erfolgt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer uns schriftlich gesetzten angemessenen Frist, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

5.3. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Erfüllungsersatzansprüche unseres Geschäftspart-ners sind ausgeschlossen.

5.4 Die Haftungsbeschränkung unter Ziffer 5.3 gilt nicht, wenn diese Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder soweit es sich um Personenschäden handelt.

5.5 Unsere Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist auf die vorhersehbare Schadenshöhe begrenzt.

5.6 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

5.7 Weiter gehende zwingende gesetzliche Ansprüche des Geschäftspartners bleiben unberührt; dies gilt insbesondere für Ansprüche von Verbrauchern oder Rückgaberechte im Fernabsatzgeschäft.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt / Rückforderung der Lieferung / Pfändungen

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Geschäftspartner ist berechtigt, schon vor dem Erwerb des Volleigentums im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verkaufen sowie sie zu be- oder verarbeiten.

6.2 Der Geschäftspartner tritt bereits im Voraus alle von ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe seiner bei uns offenen Zahlungspflichten an uns ab.

6.3. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.

6.4 Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware hat unser Geschäftspartner uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns die zur Verfolgung unserer Ansprüche nötigen Informationen zu erteilen.

6.5. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Sachen vermischt oder verbunden, erwerben wir Miteigentum an der neuen oder vermischten Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu jener Ware, mit der die Vermischung oder Verbindung erfolgt. Ist die Sache unseres Geschäftspartners als die Hauptsache anzusehen, hat er uns dementsprechendes Miteigentum zu übertragen.

6.6 Wir verpflichten uns auf Verlangen unseres Geschäftspartners zur Freigabe der uns zustehenden Sicherheiten, sofern und soweit der aus ihrer Verwertung zu erwartende Erlös nach Abzug der zu erwartenden Verwertungskosten höher liegt als 120 Prozent unserer Forderung.

6.7 Bei Warenlieferung in Länder, in denen unser Eigentumsvorbehalt keinen Bestand hat und unser (Vorbehalts-) Eigentum erlischt, können wir nach unserer freien Wahl Vorkasse, Zahlung durch Akkreditiv oder Stellung einer Sicherheit verlangen und selbst bei festen Lieferterminen oder Lieferfristen unsere Lieferung zurückbehalten, bis wir entsprechend abgesichert worden sind.

 

§ 7 Sonstiges / Erfüllungsort / Geltendes Recht / Gerichtsstand

7.1 Erfährt der Geschäftspartner von Verletzungen von uns zustehenden gewerblichen Schutzrechten, ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu benachrichtigen und uns die ihm zur Verfügung stehenden Informationen zu erteilen.

7.2 Soweit keine abweichenden Abreden getroffen werden,  bleiben Skizzen, Entwürfe, Reinzeichnungen, Originalmuster, Filme, Druck-, Stanz- und Prägemuster und auch Werkzeuge im Eigentum des bisherigen Eigentümers, auch wenn sie im Rahmen von Geschäften dem anderen Geschäftspartner zur Verfügung gestellt worden sind.

7.3 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz, von dem aus wir die Lieferung tätigen.

7.4 Die Rechtsbeziehung zwischen uns und unseren Geschäftspartnern unterliegt ausschließlich deutschem Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch (unter Ausschluss des CISG). Die Vereinbarung deutschen Rechtes gilt auch für die Bereiche des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie der  Vertragsverletzung.

7.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart, in dessen Bezirk wir unseren Sitz haben. Diese Regelung gilt nur falls unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.